Apothekenreform verschoben: Was die Honorar-Umverteilung für Apotheken bedeutet
Die Apothekenreform sollte die Vergütung von Apotheken grundlegend neu ordnen, doch der Zeitplan geriet ins Stocken. Statt zum 1. Januar 2025 startet die geplante Honorar-Umverteilung erst zum 1. April 2025, und mit dem Ende der Ampel-Koalition steht auch der weitere Fortgang der Reform infrage.
Weniger Prozente, mehr Festhonorar
Wie Apotheke Adhoc berichtet, soll der prozentuale Anteil an der Apotheken-Vergütung 2025 auf 2,5 Prozent und 2026 auf 2 Prozent sinken, während die dadurch freiwerdenden Mittel in ein höheres Festhonorar fließen sollen – Details dazu liefert der Bericht zur Honorar-Umverteilung ab April 2025.
Auch für Apotheken in Thüringen bedeutet diese Verschiebung zunächst planerische Unsicherheit: Investitionen und Personalplanung lassen sich schwer kalkulieren, wenn zentrale Rahmenbedingungen erst mit Verzögerung feststehen. Durch das Ende der Ampel-Koalition wurden zudem wichtige Reformprozesse unterbrochen und müssen erst in der nächsten Legislaturperiode fortgesetzt werden – für viele Apotheken vor Ort heißt das vorerst: abwarten und mit den bisherigen Rahmenbedingungen wirtschaften.
Für dich als Kundin oder Kunde ändert sich an der Beratung und dem Service in der Apotheke vor Ort zunächst wenig, mittelfristig soll ein höheres Festhonorar aber gerade kleinere und ländliche Apotheken stärken, wie sie für eine flächendeckende Versorgung in Thüringen wichtig sind. Parallel verändern digitale Angebote wie das E-Rezept die Abläufe in Apotheken – wie das etwa vor Ort funktioniert, erfährst du in unserem Beitrag Wie funktioniert ein E-Rezept in Erfurt?
Einen Überblick über alle Apotheken findest du auf der Seite Apotheken in Erfurt.
Zusammenfassung
Die Apothekenreform bleibt ein Prozess mit offenem Ausgang, und die Verschiebung der Honorar-Umverteilung zeigt, wie fragil die Pläne politisch sind. Für aktuelle Infos rund um Apotheken in deiner Nähe lohnt sich ein Blick auf ApoGuru.





















